Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 17.12.2012 - 3 UF 84/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der teilweisen Entziehung des elterlichen Sorgerecht im Fall einer massiven depressiven Störung der Kindesmutter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666 Abs. 1; BGB § 1666a
Teilweise Entziehung der elterlichenSorge, da die Kindesmutter an einer massiven depressiven Störung mit Krankheitswert leidet, die unbehandelt episodenhaft in schweren Schüben auftritt. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Psychische Erkrankung kann zur teilweisen Entziehung des Sorgerechts berechtigen
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Entziehung des Sorgerechts wegen möglicher Gefährdung des Kindes
Verfahrensgang
- AG Rathenow, 31.07.2012 - 5 F 55/12
- OLG Brandenburg, 17.12.2012 - 3 UF 84/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2012 - 3 UF 84/12
Das Elternrecht einerseits und die Menschenwürde des Kindes sowie dessen Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit andererseits sind in diesem Rahmen gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 24, 119 ff). - BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09
Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2012 - 3 UF 84/12
Allerdings muss es sich um eine gegenwärtige erhebliche Gefahr handeln, die bei unveränderter Weiterentwicklung der Verhältnisse mit hoher Wahrscheinlichkeit den Eintritt einer Schädigung befürchten lässt (BVerfG FamRZ 2010, 713; OLG Celle FamRZ 2003, 1490). - OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 9 UF 105/07
Familiengerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung: Unterbringung der Kinder …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2012 - 3 UF 84/12
Die Gründe für das elterliche Versagen sind dabei unerheblich (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1556).
- OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 9 WF 7/08
Voraussetzungen einer Entziehung der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2012 - 3 UF 84/12
Sie ist aber auch dann anzunehmen, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass bei Nichteingreifen des Gerichts das Wohl des Kindes, d.h. seine körperliche bzw. geistige Entwicklung bzw. sein Eigentum und Vermögen, beeinträchtigt würde (OLG Nürnberg FamRZ 1981, 707; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1557). - OLG Celle, 14.03.2003 - 19 UF 35/03
Systematik des § 1671 BGB; Übertragung des alleinigen Sorgerechts; Ausnahmefall …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2012 - 3 UF 84/12
Allerdings muss es sich um eine gegenwärtige erhebliche Gefahr handeln, die bei unveränderter Weiterentwicklung der Verhältnisse mit hoher Wahrscheinlichkeit den Eintritt einer Schädigung befürchten lässt (BVerfG FamRZ 2010, 713; OLG Celle FamRZ 2003, 1490). - OLG Stuttgart, 29.10.2009 - 17 WF 235/09
Elterliche Sorge: Sofortige Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung in einem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2012 - 3 UF 84/12
Insbesondere die erzieherische Nichteignung der Eltern bzw. des (personen)sorgeberechtigten Elternteils wegen bestehender erheblicher psychischer Erkrankungen (OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1090; OLG Karlsruhe JAmt 2001, 192; BayObLG FamRZ 1997, 956; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 308) kann aber staatliche Eingriffe nach § 1666 BGB rechtfertigen bzw. notwendig machen. - OLG Düsseldorf, 05.06.2009 - 6 UF 130/07
Entziehung der elterlichen Sorge wegen krankheitsbedingter Erziehungsunfähigkeit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2012 - 3 UF 84/12
Insbesondere die erzieherische Nichteignung der Eltern bzw. des (personen)sorgeberechtigten Elternteils wegen bestehender erheblicher psychischer Erkrankungen (OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1090; OLG Karlsruhe JAmt 2001, 192; BayObLG FamRZ 1997, 956; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 308) kann aber staatliche Eingriffe nach § 1666 BGB rechtfertigen bzw. notwendig machen. - BayObLG, 13.02.1997 - 1Z BR 213/96
Rechtfertigung der Entziehung der Personensorge
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2012 - 3 UF 84/12
Insbesondere die erzieherische Nichteignung der Eltern bzw. des (personen)sorgeberechtigten Elternteils wegen bestehender erheblicher psychischer Erkrankungen (OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1090; OLG Karlsruhe JAmt 2001, 192; BayObLG FamRZ 1997, 956; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 308) kann aber staatliche Eingriffe nach § 1666 BGB rechtfertigen bzw. notwendig machen. - KG, 14.09.1984 - 1 W 427/84
Entziehung; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Unverschuldet; Gefährdung; Kindeswohl; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2012 - 3 UF 84/12
Die begründete Besorgnis einer Schädigung entsteht regelmäßig aus in der Vergangenheit liegenden Vorfällen, wobei ein einzelnes Fehlverhalten regelmäßig nicht ausreicht (OLG Stuttgart NJW 1985, 68). - OLG Stuttgart, 12.02.1981 - 8 W 598/80
Anforderungen an die Beschwerdeberechtigung eines Standesbeamten in …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2012 - 3 UF 84/12
Sie ist aber auch dann anzunehmen, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass bei Nichteingreifen des Gerichts das Wohl des Kindes, d.h. seine körperliche bzw. geistige Entwicklung bzw. sein Eigentum und Vermögen, beeinträchtigt würde (OLG Nürnberg FamRZ 1981, 707; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1557). - AG Diepholz, 04.06.2013 - 5 F 205/12
- OLG Köln, 16.03.2016 - 10 UF 173/15
Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt, da die Mutter …
Gerade aber die erzieherische Nichteignung des sorgeberechtigten Elternteils wegen bestehender erheblicher psychischer Erkrankungen und die, wie vorliegend, daraus resultierende Gefährdung des Kindeswohls macht staatliche Eingriffe nach § 1666 BGB notwendig (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.06.2009 - 6 UF 130/07, FamRZ 2010, 308; OLG Stuttgart, Beschl. v. 29.10.2009 - 17 WF 235/09, FamRZ 2010, 1090; OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.12.2012 - 3 UF 84/12, zit. n. Juris), so dass auch vorliegend der durch § 1666 BGB verfolgte Zweck, eine Kindeswohlgefährdung verlässlich auszuschließen, nicht schon dadurch erreicht werden kann, dass die Sorge ruht und - ohne die Möglichkeit von Feststellungen nach § 1696 Abs. 2 BGB - nach lediglich feststellendem Bescheid wieder aufleben kann.